HINWEIS ZUM UMWELTSCHUTZ
Hinweis zur Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten
Gemäß der europäischen Richtlinie 2012/19/EU (WEEE) über Elektro- und Elektronik-Altgeräte sowie deren Umsetzung in nationales Recht gilt:
Elektrische und elektronische Geräte dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Endnutzer sind gesetzlich verpflichtet, Altgeräte am Ende ihrer Lebensdauer an dafür vorgesehenen öffentlichen Sammelstellen oder bei der jeweiligen Verkaufsstelle zurückzugeben. Die konkreten Regelungen richten sich nach dem jeweils geltenden Landesrecht.
Das auf dem Produkt, der Gebrauchsanleitung oder der Verpackung angebrachte Symbol weist auf diese gesetzlichen Vorgaben hin. Die getrennte Sammlung und ordnungsgemäße Behandlung von Altgeräten erfolgt gemäß den gesetzlichen Anforderungen.
Hinweis zur Entsorgung von Batterien und Akkus
Endnutzer sind gesetzlich verpflichtet, gebrauchte Batterien und Akkus zurückzugeben. Eine Entsorgung über den Hausmüll ist nicht zulässig.
Die Rückgabe richtet sich nach der EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542, welche die bisherige Richtlinie 2006/66/EG ersetzt, sowie nach den entsprechenden nationalen Umsetzungsvorschriften (z. B. Batteriegesetz – BattG).
Schadstoffhaltige Batterien und Akkus sind mit entsprechenden Symbolen gekennzeichnet, die auf das Entsorgungsverbot über den Hausmüll hinweisen. Verbraucher können gebrauchte Batterien und Akkus unentgeltlich bei kommunalen Sammelstellen oder überall dort abgeben, wo Batterien oder Akkus verkauft werden.